Das Maklerrecht in Deutschland regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Immobilienmakler und ihre Tätigkeiten. Es umfasst sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Immobilienmaklern und legt fest, welche Regelungen bei der Vermittlung von Immobilien einzuhalten sind. Das Maklerrecht basiert in erster Linie auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Einige wichtige Aspekte des Maklerrechts in Deutschland sind:

  1. Provisionsanspruch: Das Maklerrecht regelt den Anspruch des Maklers auf eine Provision (Maklercourtage) bei erfolgreicher Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags für eine Immobilie. Die Höhe der Provision, die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch und die Frage, wer die Provision zahlt (Käufer, Verkäufer oder Mieter), können im Maklervertrag oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden.
  2. Maklervertrag: Das Maklerrecht legt die Anforderungen an den Maklervertrag fest, der zwischen dem Makler und dem Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter) abgeschlossen wird. Es regelt unter anderem die Pflichten des Maklers, die Dauer des Vertrags, die Höhe der Provision und die Haftung des Maklers.
  3. Informationspflichten: Der Makler hat bestimmte Informationspflichten gegenüber seinen Kunden. Dazu gehört beispielsweise die Offenlegung von Interessenkonflikten, die Weitergabe relevanter Informationen über die Immobilie und die Offenlegung der Höhe der Provision.
  4. Haftung: Das Maklerrecht regelt die Haftung des Maklers für Schäden, die aus seiner Tätigkeit resultieren können. Der Makler haftet beispielsweise für falsche oder unvollständige Angaben zur Immobilie oder für Verstöße gegen seine vertraglichen Pflichten.
  5. Nachweis- und Sorgfaltspflichten: Der Makler hat eine Nachweis- und Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Kunden. Er muss die Immobilie ordnungsgemäß prüfen, Exposés erstellen, Besichtigungen organisieren und die Interessen seiner Kunden bestmöglich vertreten.

Das Maklerrecht in Hamburg ist im Wesentlichen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) geregelt. Es enthält Regelungen und Bestimmungen, die spezifisch für die Maklertätigkeit und Immobilientransaktionen in Hamburg gelten.

Einige wichtige Aspekte des Maklerrechts in Hamburg sind:

  1. Provisionsanspruch: In Hamburg gelten besondere Regelungen zum Provisionsanspruch von Maklern. Gemäß § 652 BGB gilt grundsätzlich der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, die Provision zahlen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Vereinbarung über die Übernahme der Provision durch den Käufer oder Mieter ist jedoch üblich.
  2. Vertragsgestaltung: Das Maklerrecht in Hamburg regelt die Anforderungen an den Maklervertrag, der zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossen wird. Dabei sind unter anderem die Formvorschriften und Inhaltsbestimmungen zu beachten.
  3. Informationspflichten: Der Makler hat Informationspflichten gegenüber seinen Kunden. Er muss über alle relevanten Informationen zur Immobilie, wie beispielsweise Mängel, Beschränkungen oder Belastungen, informieren.
  4. Wohnraumvermittlung: Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) enthält spezifische Regelungen für die Vermittlung von Wohnraum in Hamburg. Hier sind unter anderem Bestimmungen zur Mietpreisbegrenzung, zur Mietvertragsinhalte und zu Kündigungsfristen zu beachten.
  5. Maklergebühren: In Hamburg gibt es keine festgelegte Höchstgrenze für Maklergebühren. Die Höhe der Provision kann frei zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Allerdings hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Initiative zur Einführung einer Kostendeckelung bei den Maklergebühren gestartet, die noch in der Diskussion ist.